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Downloadbedingungen Arzneimittelinformationen  

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Nutzungsbedingungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für die Verwendung von AMIS-Daten der AMIS-Stoffdatenbank (Datenkranz: AMIS-Bezeichnungsverordnung)

Stand: 20.06.2008

1. Leistungsumfang

Auf Antrag stellt das DIMDI Daten der AMIS-Stoffdatenbank des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), inklusive der Daten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in maschinenlesbarer Form zur Verfügung. Die Festlegung der Art und des Umfanges der zur Verfügung gestellten Daten erfolgt durch das BfArM, PEI und BVL als Inhaber der Daten

2. Nutzungsbedingungen

Daten der AMIS-Stoffdatenbank dürfen ausschließlich zu folgenden Bedingungen und Zwecken maschinenlesbar gespeichert werden: 1. Die Daten der AMIS-Stoffdatenbank dürfen ausschließlich in der bereitgestellten Form für den eigenen Gebrauch bzw. für den internen Gebrauch innerhalb der Institution des Nutzungsberechtigten verwendet werden (maximal 25 Kopien). 2. Der Erwerber der Daten der AMIS-Stoffdatenbank hat sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass alle Nutzungsberechtigten die Nutzungsbedingungen des BfArM, PEI und BVL kennen und beachten. 3. Die Daten dürfen in der bereitgestellten Form über die Bestimmungen der vorstehenden Nr. 1 hinaus nicht an Dritte weitergegeben, verbreitet oder verkauft werden. Insbesondere ist es untersagt (Teil-) Datenbestände zum Download zur Verfügung zu stellen. Die o. g. Bestimmungen über die Vervielfältigung, Verbreitung oder den Verkauf der Daten in maschinenlesbarer Form gelten ebenso für die Nutzung in Papierform bereitgestellter Daten.

3. Nutzungsberechtigte

Nutzungsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, öffentliche und private Organisationen und Institutionen.

4. Gewährleistungen des BfArM, PEI und BVL

Die angebotenen Daten werden mit der üblichen Sorgfalt zusammengetragen und aufbereitet. Das BfArM, PEI und BVL übernehmen jedoch keine Gewährleistung für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten. Haftungsansprüche gegen das BfArM, PEI oder BVL aufgrund von Schäden aller Art, die durch die Nutzung der angebotenen Daten oder durch die Nutzung fehlerhafter oder sonst mangelhafter Daten verursacht wurden, sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird.

5. Urheberrechtsklausel

Das Urheberrecht bleibt durch die Nutzung der Daten unberührt und verbleibt bei den Bundesoberbehörden BfArM, PEI und BVL.

6. Vertragsbedinungen

Für die Nutzung der Daten wird ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem DIMDI geschlossen. Der Vertrag bedarf der Zustimmung der drei Bundesoberbehörden BfArM, PEI und BVL als Inhaber der Daten.

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