  
Nutzungsbedingungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM), des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und des
Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für
die Verwendung von AMIS-Daten der AMIS-Stoffdatenbank (Datenkranz:
AMIS-Bezeichnungsverordnung)
Stand: 20.06.2008
1. Leistungsumfang
Auf Antrag stellt das DIMDI Daten der AMIS-Stoffdatenbank des
Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM),
inklusive der Daten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und des
Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in
maschinenlesbarer Form zur Verfügung. Die Festlegung der Art und des
Umfanges der zur Verfügung gestellten Daten erfolgt durch das BfArM,
PEI und BVL als Inhaber der Daten
2. Nutzungsbedingungen
Daten der AMIS-Stoffdatenbank dürfen ausschließlich zu folgenden
Bedingungen und Zwecken maschinenlesbar gespeichert werden:
1. Die Daten der AMIS-Stoffdatenbank dürfen ausschließlich in der
bereitgestellten Form für den eigenen Gebrauch bzw. für den
internen Gebrauch innerhalb der Institution des
Nutzungsberechtigten verwendet werden (maximal 25 Kopien).
2. Der Erwerber der Daten der AMIS-Stoffdatenbank hat sicherzustellen
und dafür Sorge zu tragen, dass alle Nutzungsberechtigten die
Nutzungsbedingungen des BfArM, PEI und BVL kennen und beachten.
3. Die Daten dürfen in der bereitgestellten Form über die Bestimmungen
der vorstehenden Nr. 1 hinaus nicht an Dritte weitergegeben,
verbreitet oder verkauft werden. Insbesondere ist es untersagt
(Teil-) Datenbestände zum Download zur Verfügung zu stellen.
Die o. g. Bestimmungen über die Vervielfältigung, Verbreitung oder den
Verkauf der Daten in maschinenlesbarer Form gelten ebenso für die
Nutzung in Papierform bereitgestellter Daten.
3. Nutzungsberechtigte
Nutzungsberechtigt sind natürliche und juristische Personen,
öffentliche und private Organisationen und Institutionen.
4. Gewährleistungen des BfArM, PEI und BVL
Die angebotenen Daten werden mit der üblichen Sorgfalt
zusammengetragen und aufbereitet. Das BfArM, PEI und BVL übernehmen
jedoch keine Gewährleistung für Aktualität, Vollständigkeit oder
Richtigkeit der Daten. Haftungsansprüche gegen das BfArM, PEI oder BVL
aufgrund von Schäden aller Art, die durch die Nutzung der angebotenen
Daten oder durch die Nutzung fehlerhafter oder sonst mangelhafter
Daten verursacht wurden, sind ausgeschlossen, sofern kein
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird.
5. Urheberrechtsklausel
Das Urheberrecht bleibt durch die Nutzung der Daten unberührt und
verbleibt bei den Bundesoberbehörden BfArM, PEI und BVL.
6. Vertragsbedinungen
Für die Nutzung der Daten wird ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber
und dem DIMDI geschlossen. Der Vertrag bedarf der Zustimmung der drei
Bundesoberbehörden BfArM, PEI und BVL als Inhaber der Daten.
|